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Wenn die Wohnung wegen Hochwassers nicht bewohnbar ist, muss der Mieter auch keine Miete bezahlen.

Bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit darf die Miete gemindert werden. Eine Klausel im Mietvertrag, nach der bei höherer Gewalt nicht gemindert werden darf, ist unwirksam, wie ein namhafter Rechtschutzversicherer erklärt.

Wenn die Behausung durch Hochwasser komplett zerstört wird, endet sogar das Mietverhältnis automatisch. Das heißt, dass der Mieter keine Miete mehr zu erbringen hat. Doch er hat auch keinen Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter eine Ersatzwohnung besorgt.

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Hans-Peter Körner
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